IMMOBILIENRECHT
Das Immobilienrecht regelt die Eigentumsverhältnisse, Nutzung, Übertragung und Vermietung von unbeweglichen Gütern (wie Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume) sowie die damit verbundenen rechtlichen Beziehungen und ist innerhalb des Zivilrechts dem Sachenrecht zugeordnet.
Es verfügt über ein breites Anwendungsfeld, das unter anderem Grundbuchverfahren, Mietverträge, Erbrecht, Bau- und Planungsrecht, Stadterneuerung sowie Klagen auf Grundbuchberichtigung und Eintragung umfasst.
Unsere Kanzlei bietet Beratung, anwaltliche Vertretung und Prozessführung insbesondere in den Bereichen Immobilienkauf und -vermietung, Grundbuch- und Bauverfahren, Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie bei der Begründung dinglicher Rechte wie Pfandrecht, Hypothek, Nießbrauch und Wegerecht.