SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Das Sozialversicherungsrecht dient dem Schutz von Personen vor sozialen Risiken während ihres Erwerbslebens und darüber hinaus.
Der Mensch ist ein soziales Wesen, und Solidarität gehört zu den natürlichsten menschlichen Instinkten sowie zu den grundlegenden Voraussetzungen für die Sicherung seiner Existenz. Ausgehend von diesem Bedürfnis haben Staaten verschiedene Regelungen geschaffen, um sowohl das Arbeitsleben als auch die Zeit danach sozialstaatlich zu gestalten.
Unsere Kanzlei ist insbesondere auf die Rentenansprüche von im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern in der Türkei spezialisiert und bietet Beratung sowie Verfahrens- und Prozessbegleitung bei Auslandsnachversicherungen (Yurtdışı Borçlanma) und der Beantragung von Rentenleistungen an.