Muris-Muvazaa im türkischen Recht
Zunächst ist festzuhalten, dass unter Muvazaa ein bewusst und gewollt herbeigeführter Widerspruch zwischen dem wirklichen Willen der Parteien und ihrer nach außen erklärten Willensäußerung zu verstehen ist. Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch liegt eine Muris-Muvazaa vor, wenn der Erblasser sein Vermögen mit der verdeckten Absicht überträgt, es den Erben zu entziehen. Erblasser können aus verschiedenen Gründen Vermögen vor ihren Erben verbergen. Solche Rechtsgeschäfte erscheinen zwar nach außen rechtlich wirksam, spiegeln jedoch nicht den tatsächlichen Willen der Parteien wider. Muris-Muvazaa erfolgt meist durch Übertragung von Immobilien, Schenkungen oder vermeintliche Kaufverträge. Diese Geschäfte sind formal gültig, besitzen jedoch in Wahrheit keine rechtliche Wirksamkeit, da sie dem Zweck dienen, Vermögen vor den Erben zu verbergen. Ein typisches Beispiel ist, wenn der Erblasser seine Immobilie seinem Sohn schenkt, im Grundbuch jedoch einen Verkauf vortäuscht, um Pflichtteilsberechtigte – etwa seine Töchter – zu benachteiligen.
Nach den Grundsätzen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts gelten derartige Scheingeschäfte jedoch als unwirksam, und die Erben können das auf diese Weise übertragene Vermögen zurückfordern. Unabhängig davon, ob sie pflichtteilsberechtigt sind oder nicht, können sämtliche Erben aufgrund einer Muris-Muvazaa eine Klage auf Grundbuchberichtigung (Löschung und Neueintragung) erheben. Denn es handelt sich um eine rechtlich unwirksame Vermögensübertragung, die gerichtlich angefochten und aufgehoben werden kann.
Ob tatsächlich die Absicht bestand, Vermögen vor den Erben zu verbergen, beurteilt das Gericht anhand einer sorgfältigen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Ergibt die Beweisaufnahme, dass der zugrunde liegende Verkauf ein Scheingeschäft war, wird die im Grundbuch eingetragene Veräußerung aufgehoben.
Eine auf Muris-Muvazaa gestützte Klage auf Grundbuchaufhebung und -eintragung kann erst nach dem Tod des Erblassers erhoben werden. Selbst wenn die Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers von der scheinhaften Übertragung erfahren, ist eine Klageerhebung zuvor nicht möglich. Da Muris-Muvazaa eine erhebliche Verletzung der Erbrechte darstellt, bietet das türkische Recht einen starken Schutz gegen solche Handlungen. Die Erben können ihre Behauptungen mit allen Beweismitteln, einschließlich Zeugenaussagen, nachweisen. Wird die Muris-Muvazaa bewiesen, wird der Grundbucheintrag entsprechend der Erbquote auf den klagenden Erben übertragen.
Zuständig und sachlich berufen für Klagen, die auf Muris-Muvazaa gestützt werden, ist das Zivilgericht erster Instanz am Ort, an dem sich die betreffende Immobilie befindet.
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