Die Herabsetzungsklage im türkischen Recht
Im türkischen Recht legt das Erbrecht die grundlegenden Regeln dafür fest, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod verteilt wird. In diesem Rahmen werden bei der Aufteilung der Erbschaft unter den Erben bestimmte ausgleichende Maßnahmen und rechtliche Vorkehrungen getroffen. Die Herabsetzungsklage ist eine Klageart, die insbesondere dem Ziel dient, Gleichheit und Gerechtigkeit unter den Erben zu gewährleisten. In diesem Beitrag werden Begriff, Voraussetzungen und Bedeutung der Herabsetzungsklage im türkischen Recht erläutert.
Was ist eine Herabsetzungsklage?
Die Herabsetzung ist eine Klageart, die von Erben erhoben werden kann, deren gesetzlich zustehende Pflichtteilsanteile an der Erbschaft beeinträchtigt oder eingeschränkt wurden. Im juristischen Sprachgebrauch bezeichnet „Herabsetzung“ die Klage, mit der die gesetzlich geschützten Erbanteile neu berechnet und dem Erben ein größerer Anteil zugewiesen werden soll, wenn der Erblasser die gesetzlich zustehenden Anteile verletzt hat. Wurden insbesondere durch Schenkungen oder ein Testament Rechte einzelner Erben beeinträchtigt, kann zur Wiederherstellung dieser Rechte eine Herabsetzungsklage erhoben werden.
Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch haben Erben das Recht, ihre gesetzlichen Anteile zu schützen. Diese Anteile können auch gegen den Willen des Erblassers nicht eingeschränkt werden. Wurden jedoch Verfügungen oder Zuwendungen des Erblassers in einem Umfang vorgenommen, der diese gesetzlichen Anteile überschreitet, können die Erben mittels Herabsetzungsklage die Neuberechnung ihrer Anteile verlangen.
Herabsetzungspflichtige Zuwendungen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Zuwendungen unter Lebenden: Hierunter fallen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, etwa die Übertragung eines Autos an einen Freund.
- Verfügungen von Todes wegen: Dies sind Rechtsgeschäfte, die erst nach dem Tod des Erblassers Wirkung entfalten, beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag.
Zur Erhebung der Herabsetzungsklage sind ausschließlich pflichtteilsberechtigte Erben berechtigt. Pflichtteilsberechtigte Erben sind die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern sowie der überlebende Ehegatte.
Fristen für die Herabsetzungsklage
Die Klagefrist ist von besonderer Bedeutung. Nach Artikel 571 des Türkischen Zivilgesetzbuches gelten zwei unterschiedliche Fristen:
- 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem die Erben von der Verletzung ihres Pflichtteils erfahren,
- spätestens 10 Jahre ab Eröffnung des Testaments bzw. bei anderen Verfügungen ab dem Zeitpunkt des Erbfalls.
Diese Fristen beginnen erst mit dem Tod des Erblassers zu laufen.
Zuständiges Gericht
Für die Herabsetzungsklage ist sachlich das Zivilgericht erster Instanz zuständig, da es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt.
Örtlich zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Ergebnis
Die Herabsetzungsklage stellt im türkischen Recht ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Gerechtigkeit unter den Erben dar. Wenn Verfügungen des Erblassers die gesetzlichen Erbanteile beeinträchtigen, kann dieser Schaden durch die Herabsetzungsklage ausgeglichen werden. Sie gewährleistet im Einklang mit den Grundprinzipien des Erbrechts eine faire Verteilung der Erbschaft unter den Berechtigten.
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