ERBRECHT

Das Erbrecht regelt, auf wen das Vermögen (der Nachlass) einer Person nach ihrem Tod übergeht, in welchen Anteilen dies geschieht und auf welche Weise die Übertragung erfolgt.

Der Erblasser kann zu Lebzeiten durch bestimmte rechtliche Verfügungen sein Vermögen den von ihm gewünschten Personen zuwenden. Allerdings stehen bestimmten gesetzlichen Erben gesetzlich geschützte Mindestanteile zu, die als Pflichtteil bezeichnet werden.

Für die Erben kann der Erwerb oder die Aufteilung des Nachlasses mitunter äußerst komplex sein. Zudem unterliegt die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche den im Gesetz vorgesehenen Fristen.

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